Rechtsprechung
BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrunds der grundsätzlichen Bedeutsamkeit der Rechtssache - Hinreichende "Bezeichnung" eines Verfahrensmangels - Schlüssige Erhebung der Rüge der Verletzung des rechtlichen ...
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 21.10.1981 - 2 A 132/80
- BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61
Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81
Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO durch Anführung mindestens einer konkreten, sich aus diesem Verwaltungsrechtsstreit ergebenden Rechtsfrage, die für die Entscheidung des Revisionsgerichts erheblich sein wird, und durch die Angabe des Grundes, der die Anerkennung der grundsätzlichen Bedeutung rechtfertigen soll, dargelegt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. BVerwGE 13, 90 [91, 92]). - BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76
Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht
Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und daß dies zur Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 2 B 65.77 -). - BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 8.78
Dienstliche Beurteilung von Beamten
Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81
Sie unterliegt - unter Berücksichtigung der Beurteilungsermächtigung des Dienstherrn (vgl. hierzu BVerwGE 60, 245 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 8/78] mit umfangreichen Nachweisen) - als Vortrage der verwaltungsgerichtlichen Rechtmäßigkeitskontrolle.
- BVerwG, 10.02.1978 - 2 B 65.77
Bezeichnung einer konkreten Rechtsfrage - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und daß dies zur Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 10. Februar 1978 - BVerwG 2 B 65.77 -). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81
Abgesehen davon verkennt die Beschwerde, daß in einer Verletzung der Aufklärungspflicht nicht ohne weiteres zugleich eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt, sondern dies nur bei Vorliegen besonderer Umstände der Fall ist (vgl. dazu u.a. BVerfGE 50, 32 [35 f]). - BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
Auszug aus BVerwG, 14.01.1982 - 2 B 195.81
Bezeichnet im Sinne dieser Vorschrift ist ein Verfahrensmangel nur dann, wenn die Beweismittel, deren Heranziehung sich dem Berufungsgericht aufgedrängt hat oder hätte aufdrängen müssen, bezeichnet werden, also nicht nur die Zeugen benannt, sondern auch jeweils im einzelnen die in ihr Wissen gestellten konkreten Tatsachen angeführt werden und angegeben wird, inwiefern das Urteil auf der unterbliebenen Vernehmung beruht oder beruhen kann (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; u.a. Beschluß vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17]).
- BVerwG, 22.03.1983 - 2 B 5.83
Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien im …
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und daß dies zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (vgl. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziffer 3 VwGO Nr. 23] und vom 14. Januar 1982 - BVerwG 2 B 195.81 -); daran mangelt es im vorliegenden Falle. - BVerwG, 16.03.1983 - 2 B 106.81
Entscheidung durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Schlüssige Erhebung der …
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und daß dies zur Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (u.a. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 14. Januar 1982 - BVerwG 2 B 195.81 -). - BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 108.81
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und daß dies zur Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (u.a. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 14. Januar 1982 - BVerwG 2 B 195.81 -). - BVerwG, 31.01.1983 - 2 B 70.81
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ordnungsgemäße …
Das erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist substantiiert dargelegt wird, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte und daß dies zur Klärung des von ihm geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (u.a. Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 14. Januar 1982 - BVerwG 2 B 195.81 -).